Nach dem Tod des letzten
männlichen Waldenburgers, 1473/74, fällt die Herrschaft Wolkenstein als
erledigtes Lehen an den Kurfürsten von Sachsen. Sie wird nicht wieder weiter
verlehnt, sondern bleibt im Besitz der Wettiner, die eine Umwandlung in ein
kurfürstliches Amt vornehmen.
So wie jede von den Wettinern
erworbene und als Amt in das Staatsgefüge eingegliederte Herrschaft bleibt auch
das Amt Wolkenstein in seinem territorialen Bestand unverändert erhalten.
Die Aufgaben dieser
kursächsischen Ämter bestehen vorwiegend auf drei Gebieten:
- Eintreibung der dem
Landesherren zustehenden Einkünfte im Amtsbezirk.
- Ausübung der Gerichtsbarkeit
über die unmittelbaren Amtsuntertanen.
- Wahrnehmung der Polizeibefugnisse
im Sinne allgemeiner Verwaltungsaufsicht.
Der Amtmann und der Amtsschösser
sind die kurfürstlichen Beamten, die im jeweiligen Amtsbezirk den Landesherren
repräsentieren und dessen Anordnungen und Befehle durchsetzen. Angestellte des
Amtes sind Amtsfron, Amtsaktuar, Amtsschreiber, Amtsregistrator und Amtsbote.
Ende des 15. Jahrhunderts werden
bereits die 3 kleinen Ämter Ehrenfriedersdorf, Geyer und Thum mit dem Amt
Wolkenstein vereinigt. 1590 gehören zum kursächsischen Amt Wolkenstein 6 Städte
und 29 Dörfer. Zu den Einnahmen aus den Dörfern zählen u.a. der Erbzins zu
Walpurgis und Michaelis, Gerichtsbußen, Brandgeld Frongeld sowie Wald- und
Graszins. Die Städte haben u.a. Jahrmarktsgebühren zu zahlen.
1596 wird dem Amt Wolkenstein das
Amt Rauenstein angegliedert. Dadurch entsteht eines der größten Ämter im
Erzgebirge. Es grenzt im Norden an das Amt Augustusburg, im Osten an das Amt
Lauterstein, im Süden an das Kreisamt Schwarzenberg und im Westen an das Amt
Grünhain. Ein Verzeichnis aus dem Jahre 1768 belegt die Zugehörigkeit von 7
Städten, 40 Dörfern sowie 15 Vorwerken, Lehn- und Rittergütern zum Amt
Wolkenstein.
Erster Amtmann ist vermutlich
Friedrich Blanke, ehemals Amtmann von Ehrenfriedersdorf. 1476 wird Heinrich von
Schönberg als Amtmann von Wolkenstein und Schellenberg erwähnt.
In den 1780er Jahren werden die
Aufgaben des Amtes in die Bereiche Justiz und Rentamt geteilt. Der Rentbeamte
verwaltet die Einnahmen der vom Amt eingetriebenen Abgaben sowie die
Amtsbesitzungen.
1828 wird das Mühlenamt Annaberg
in das Amt Wolkenstein eingegliedert, dem nunmehr 50.589 Bewohner angehören.
1832 verliert das Amt Wolkenstein die Gutsbezirke Weißbach und Dittersdorf an
das Amt Chemnitz, die Gutsspengel Voigtsdorf und Großhartmannsdorf an das
Freiberger Amt sowie Nieder- und Neuhaselbach und die Amtsseite von Pobershau
an das Lautersteiner Amt.
Mit Einrichtung von Kreisdirektionen
im Jahre 1835 gehört das Amt Wolkenstein zur Kreisdirektion Zwickau. 1838
werden innerhalb der Kreisdirektionen Amtshauptmannschaften gebildet. Der
Amtshauptmannschaft Wolkenstein mit Sitz in Forchheim werden die Amtsbezirke
Wolkenstein mit Annaberg, Lauterstein, Grünhain sowie der Gerichtsbezirk
Oberwiesenthal mit insgesamt 116.502 Bewohnern zugeordnet.